|
Uponor & More Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
|
Geltungsbereich Das Prämienprogramm wird von der Uponor GmbH, Industriestraße 56, 97437 Hassfurt, durchgeführt. Die Versendung der Prämien erfolgt durch einen Prämiendienstleister. Für die Teilnahme der Kunden am Uponor & More Prämienprogramm gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweiligen Fassung. Voraussetzung für den Bezug von Uponor Prämien ist Anerkennung dieser AGB. Der Teilnehmer erkennt die Geltung der Bedingungen bereits mit seiner Registrierung an. |
|
Teilnahmebedingungen Die Teilnahme beginnt auf Antrag mit der Eröffnung eines persönlichen Punktekontos. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme am Uponor & More Prämienprogramm besteht nicht. Das Anrecht auf Teilnahme wird zum Zeitpunkt der ersten Registration von Uponor bewertet. Um am Treueprogramm Uponor & More teilzunehmen, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt sein. Die Uponor GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme am Uponor & More Prämienprogramm verweigern. Die Uponor GmbH kann die Teilnahme am Treueprogramm Uponor & More verweigern, ohne Gründe zu nennen. Außerdem behält sich Uponor das Recht vor, Teilnahme auch nach Anmeldung für das Treueprogramm Uponor & More davon auszuschließen ohne Gründe zu nennen. Wir löschen Konten, die seit drei Jahren inaktiv sind. Wir behalten uns strafrechtliche Verfolgung bei Missbrauch durch Registrierung unter falscher Adresse/falschem Namen vor. |
|
Registrierung Das Uponor & More Prämienprogramm bietet ein attraktives Prämiensortiment an. Teilnehmen kann jeder selbständige Handwerksmeister oder Inhaber und /oder Geschäftsführer, Mitarbeiter eines SHK-Fachbetriebes oder Handwerksbetriebes mit Wohnsitz in Deutschland, welcher durch den Kauf von ausgewählten Uponor Produkten sog. uPoints (ehemals Uponor & More Prämienpunkte) erwirbt. Großhändler und deren Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es wird pro SHK-Fach- oder Handwerksbetrieb nur ein gemeinsames Sammelkonto erstellt, auf dem alle dieses Betriebes angemeldeten Mitarbeiter Zugriff haben. Eine mehrfache Anmeldung eines SHK-Fach- oder Handwerksbetrieb wird nicht durchgeführt. Um Sie als Uponor & More Kunden eindeutig zu identifizieren und die Kommunikation zum Prämienprogramm durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen einige persönliche Daten. Diese werden bei Ihrer Registrierung abgefragt und umfassen Firmenname und -adresse, Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, bevorzugte Bezugsquelle, Position im Unternehmen, Passwort. Die E-Mail-Adresse gilt ab dem 1.9.2011 gleichzeitig als „Benutzername“ und dient der Legitimation. Darüber bitten wir um Angaben zu Ihrer Unternehmensgröße, welche Uponor Anwendungen Sie bereits nutzen und wie Sie auf das Programm aufmerksam geworden sind. |
|
Programmbeschreibung - Sammeln - Im Rahmen des Prämienprogramms erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, uPoints auf ausgewählte Uponor-Produkte zu sammeln. In oder an der Verpackung ausgewählter Produkte befindet sich ein Wertgutschein mit einem Code. Geben Sie diesen Code unter www.uponor-more.com ein und Sie erhalten uPoints auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Diese können gegen verschiedene Prämien, die im Uponor & More Online Shop aufgeführt sind, in Höhe des jeweiligen uPoints-Wertes eingetauscht werden. Bonuspunkte aus anderen Programmen können nicht in Prämien umgewandelt werden. Es können nur diejenigen Codes derjenigen Uponor-Produkte genutzt werden, die in Deutschland erworben worden sind. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns vor, diese gesammalten Punkte vom betreffenden Punktekonto zu entfernen. Die uPoints können nicht in Bargeld umgerechnet und nicht in Waren und Dienstleistungen eingelöst werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Werden die uPoints (ehemalig Uponor & More Punkte) nicht innerhalb von 36 Monaten ab Eingabe des Codes gegen eine Prämie eingelöst, verfallen Sie bis zum nächsten Quartalsende. |
|
- Einlösung - Die Einlösung der uPoints wird über www.uponor-more.com bei der Uponor GmbH beantragt und erfolgt durch den Erwerb von Sachprämien, wie im jeweils gültigen Prämien-Online-Shop und Sondermitteilungen angegeben. Alle Angebote sind stets freibleibend. Einlösen können nur die Inhaber/Geschäftsführer der angemeldeten SHK-Fach- oder Handwerksbetriebe oder Mitarbeiter, die durch den jeweiligen Geschäftsführer/Inhaber explizit schriftlich bei Uponor dadurch legitimiert wurden. Die Prämien können nur zu den in dem Prämien-Online-Shop und Bedingungen sowie zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen erworben werden. Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison oder aus anderen Gründen variieren, und einzelne Leistungen können zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar sein. Eine Barauszahlung des Prämienwertes ist nicht möglich. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels eines Teilnehmers bleiben die gesammelten uPoints im Besitz des Handwerksbetriebes, für den der Teilnehmer die uPoints gesammelt hat. Besondere Bedingungen und Wünsche des Teilnehmers wie z.B. Lieferzeit, Farb- und Änderungswünsche sind für die Uponor GmbH nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich angeboten werden. Bei Irrtümern, Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die Uponor GmbH zum Rücktritt berechtigt. Die Uponor GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen in den Prämien, den Prämienkategorien oder Prämienpunkten vorzunehmen. Bezugsberechtigt für die Prämien ist die jeweilig angemeldete Firma. Die Prämien können nur von berechtigten Teilnehmern über den Uponor & More Online-Prämienshop, sobald die für die jeweilige Prämie erforderliche Anzahl an uPoints erworben wurde, angefordert werden. Prämien in Form von kostenfreien Produktabgaben zur betrieblichen Verwendung erhöhen beim Prämienempfänger den Vorratsbestand. Die Prämie ist in diesem Fall wie ein (Mengen-)Rabatt zu behandeln. Bei einer betrieblichen Verwendung der Prämie wird durch Weiterverkauf oder – verarbeitung ggf. ein Gewinn realisiert, der der Ertragssteuer unterliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei einkaufspreisabhängigen Vereinbarungen mit Ihren Kunden. Wir empfehlen Ihnen daher, die zutreffende Behandlung mit Ihrem steuerlichen Berater abzustimmen. |
|
Übertragbarkeit von uPoints Die uPoints und das Uponor & More-Konto können nicht auf Dritte übertragen werden. Der Verkauf, der Austausch sowie das Anbieten zur Auktion oder sonstigen Übertragung von uPoints an Dritte ist untersagt. Ebenfalls untersagt sind die Vermittlung des Kaufs oder Verkaufs von uPoints und der Kauf von uPoints von Teilnehmern oder Dritten sowie die unerlaubte Nutzung und die unerlaubte Aneignung von uPoints. |
|
Versteuerung von Sachprämien: Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen stellen einen geldwerten Vorteil dar und sind deshalb zu versteuern. Uponor übernimmt für Sie, als Teilnehmer von Uponor & More, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Einkommensteuer auf erhaltene Sachprämien nach § 37 b EStG. |
|
- Lieferung und Umtausch - Die Prämien können nur an die angegebene Firmenadresse in Deutschland versandt werden. Die Uponor GmbH sendet an die letzte vom Teilnehmer kommunizierte Lieferanschrift und hat nachteilige Folgen aus einer unterbliebenen oder falschen Adressänderung nicht zu vertreten. Der Teilnehmer sollte im eigenen Interesse die Vollständigkeit der Sendung sowie die inhaltliche Übereinstimmung mit seiner Anforderung umgehend überprüfen. . Ausgelieferte Prämien können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Bei Auslieferung beschädigte Ware wird ausgetauscht oder repariert. Eine Barauszahlung des Prämienwertes ist nicht möglich. |
|
- Änderungen der Teilnahmebedingungen – Die Uponor GmbH behält sich das Recht vor, das Uponor & More Prämienprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Des Weiteren behält sich die Uponor GmbH vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Einstellung vom Prämienprogramm oder der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern eine Kündigung seitens des Teilnehmers nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Änderung erfolgt oder wenn der der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter uPoints sammelt. |
|
Haftung und Gewährleistung Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Uponor & More Prämienprogramm durch Uponor oder einen Erfüllungsgehilfen entstehen, ist die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weiter gehende Haftung auf Schadensersatz ist, mit Ausnahme von Ansprüchen aus gesetzlichem Produkthaftungsrecht, ausgeschlossen. |
|
Verlust, Diebstahl Uponor ist nicht verpflichtet, gestohlene oder verloren gegangene Coupons zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Coupon in der Post an den Teilnehmer verloren gegangen sind und der Teilnehmer die Nichterfüllung des Coupons innerhalb von 21 Tagen nach der Bestellung bei Uponor ablehnt. |
|
Datenschutz Die Datenschutzrichtlinie des Uponor & More-Programm ist in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://www.uponor-more.com/de/policy („Datenschutzrichtlinie“) zu finden. Der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von Uponor definiert, wie, warum und in welchem Umfang Uponor personenbezogene Daten über die Teilnehmer speichert und verwendet. Uponor kann die personenbezogenen Daten an beteiligte Dritte weitergeben, wie etwa an seine Handelsvertreter und –partner. |
|
Recht, Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Wenn der Teilnehmer ein Händler ist, ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Außerdem kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem Ort, an dem er rechtlich verantwortlich ist, strafrechtlich belangt werden. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen und können ihre Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten. |